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Wie beginnt die Betreuung

Anmeldung

 

Wie kann ein Patient bei uns zur Betreuung angemeldet werden?

 

Die Absprache mit dem Hausarzt, bereits im Vorfeld durch Sie, ist uns sehr wichtig !

 

Jeder Patient, der die Voraussetzungen zur Betreuung in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung erfüllt und sich derzeit in unserem Versorgungsbereich befindet, kann bei uns angemeldet werden.

Dazu benötigen wir:

  • die Verordnung auf Formular 63 - "Verordnung von SAPV" (regelrechtes Formular aus der kassenärztlichen Versorgung), in der Regel ausgestellt vom Hausarzt
  • den letzten Krankenhausentlassungsbericht (ebenfalls vom Hausarzt), oder eine andere ärztliche Zusammenfassung des Krankheitsverlaufes und -stadiums
  • Kontaktdaten, des Patienten, bzw. dessen Angehörigen und vom verordnenden Arzt
  • eventuell auch das ausgefüllte Anmeldeformular (s.Download-Bereich)

 

Diese Unterlagen können Sie uns gerne faxen, oder mailen.

Wir werden innerhalb von zwei Arbeitstagen Kontakt aufnehmen, um die Dringlichkeit der Aufnahme zu besprechen.

 

Zur Aufnahme in die Betreuung ist immer ein geplantes, ausführliches Aufnahmegespräch mit dem Patienten, den beteiligten Angehörigen, ggf. auch dem Pflegedienst oder bisherigen Ärzten erforderlich.
Während des Gespräches wird auch die Medikation besprochen und hinsichtlich möglicher Krankheitskrisen angepasst (Bedarfsmedikation). Häufig werden auch Medikamente abgesetzt, die in der neuen Situation nicht mehr sinnvoll erscheinen und die Durchführung (ggf. mit dem Pflegedienst) besprochen.
Im Anschluß erfolgt die Dokumentation zur Vorlage bei der Krankenkasse und zur Erfassung der versorgungsrelevanten Daten in unserer EDV.

 

Eine sofortige Aufnahme in einem Krisen- oder Notfall ist nicht möglich!

Verordnung

 

Wann und wie kann verordnet werden?

 

Patienten mit nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Leiden und nur noch begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf SAPV z. B. bei:

  • ausgeprägter Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägter neurologischer / psychatrischer / psychischer Symptomatik
  • ausgeprägter respiratorischer / kardialer Symptomatik
  • ausgeprägter gastrointestinaler Symptomatik
  • ausgeprägten ulzerierende Wunden oder Tumoren
  • ausgeprägter urogenitaler Symptomatik

 

Die Verordnung kann durch einen behandelnden Vertragsarzt (ohne zeitliche Grenze) oder einen Arzt im Krankenhaus (für 7 Tage) erfolgen

Die Verordnung erfolgt auf Formular 63 (Verordnung von SAPV - Bestellung bei Vordruckleitverlag Freiberg möglich).

Kann dem jeweiligen aktuellem Versorgungsbedarf entsprechend verordnet werden, als:

  • Beratungsleistung
  • Koordination der Versorgung
  • Additiv unterstützende Teilversorgung
  • Vollständige Versorgung

 

Der sächsische Vertrag sieht in seiner Struktur nur die "Additiv unterstützende Teilversorgung" vor.

Beratung, Koordination und Vollversorgung sind nicht definiert !

Bitte der Einfachheit halber immer diese Teilversorgung ankreuzen.

Diese Versorgungsform ist unbestritten auch die sinnvollste!

Nach Verordnung muss die Leistung von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden.

Die Beantragung erfolgt nach unserem Erstbesuch durch uns.
Die Genehmigung dauert in der Regel nur wenige Tage.

Kosten

 

SAPV ist eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Für die Behandlung durch uns entstehen also keine zusätzlichen Kosten.

Zuzahlungen sind im gesetzlichen Rahmen, abhängig von den Befreiungsregelungen ihrer Krankenkasse, nötig.